Wann: alle 2 Jahre.
Was wird gemacht: körperliche Untersuchung, Entnahme einer Blutprobe zur Cholesterin- und Blutzuckerbestimmung, Blutdruckmessung, Untersuchung des Urins, ärztliche Beratung.
Wann: alle 2 Jahre.
Was wird gemacht: Die gesamte Haut wird gründlich untersucht.
Ein paar Dinge, die Sie beachten sollten:
Entfernen Sie vor der Untersuchung Nagellack von Finger- und Zehennägeln. Verzichten Sie außerdem auf Make-up. Da auch Ihre Kopfhaut untersucht wird, sollten Sie auch auf aufwendige Frisuren (Gel, Haarspray, Zöpfe) verzichten.
Wann: ab dem Alter von 50 Jahren, 1 x jährlich (bis zum Alter von 54 Jahren).
Was wird gemacht: Tastuntersuchung des Enddarms, Test auf verborgenes Blut.
Ab 55 Jahren erfolgen alternativ zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren, oder – wenn keine Darmspiegelung gewünscht - ein Test auf verborgenes Blut, alle zwei Jahre.
Wann: bei Männern ab dem Alter von 45 Jahren, 1 x jährlich.
Was wird gemacht: Tastuntersuchung von Prostata, Lymphknoten und Genitaluntersuchung
Durch die Untersuchung soll erreicht werden, dass sich die angestrebte Tätigkeit des Jugendlichen nicht auf dessen gesunde Entwicklung negativ auswirkt.
Stellt der Arzt fest, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, so wird eine Nachuntersuchung (3 bis 6 Monate nach Arbeitsbeginn) angeordnet.
Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.
Der Jugendliche muss sich vom Meldeamt den sogenannten Berechtigungsschein aushändigen lassen!
Zusammen mit den Eltern/Sorgeberechtigten füllt er den Vorbereitungsbogen aus, unterschreibt diesen zusammen mit den Sorgeberechtigten und bringt ihn mit zur Untersuchung.
Impfausweis nicht vergessen.
Es wird untersucht:
Zweck der Jugendarbeitsschutzuntersuchung:
Durch die Untersuchung soll erreicht werden, dass sich die angestrebte Tätigkeit des Jugendlichen nicht auf dessen gesunde Entwicklung negativ auswirkt.
Stellt der Arzt fest, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, so wird eine Nachuntersuchung (3 bis 6 Monate nach Arbeitsbeginn) angeordnet.
Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.
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